Einschränkungen bei Grünschnittentsorgung in Levenhagen-Krauelshorst
Die Gemeinde Levenhagen gibt bekannt, dass ab sofort nur noch die Abgabe von Grünschnitt in Krauelshorst zulässig ist. Diese Maßnahme wurde aufgrund von Umweltbelangen und Kapazitätsbeschränkungen getroffen.
Gemäß der neuen Richtlinie ist es Bürgern und Einwohnern nur noch gestattet, Rasenschnitt abzuladen. Alle anderen Formen von Grünschnitt wie beispielsweise Äste oder Zweige können nicht mehr angenommen werden.
Die Entscheidung zur Einschränkung der Grünschnittabgabe erfolgte nach sorgfältiger Prüfung der örtlichen Umweltsituation und der vorhandenen Kapazitäten für die ordnungsgemäße Entsorgung. Durch die Fokussierung auf Rasenschnitt soll eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen gewährleistet und gleichzeitig eine bessere Kontrolle über die Grünschnittentsorgung erreicht werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme und um Einhaltung der neuen Richtlinien. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Grünschnittentsorgung mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden kann.
Die Gemeinde wird weiterhin zweimal jährlich Entsorgungscontainer an der Feuerwehr zur Verfügung stellen, in welchen auch größere Grünabfälle entsorgt werden können. Darüber hinaus stehen die Wertstoffhöfe zur Verfügung.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen steht die Gemeinde gerne zur Verfügung.
Der Bürgermeister